Dienstag, 6. September 2016

Was tun bei Rotlichtverstoß


Wird rote Ampel überfahren, ist entscheidend, ob Rotlichtphase bereits mehr als 1 Sekunde andauerte. Dann liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor, der regelmäßig ein Fahrverbot zur Folge hat. Soweit aufgrund von Schätzungen der Betroffene angezeigt wurde, kommt es darauf an, ob der Rotlichtverstoß von den Polizeibeamten gezielt oder nur beiläufig beobachtet wurde. Wurde der Verstoß nicht gezielt beobachtet, rechtfertigt dies nicht die Feststellung einer groben Verletzung der Pflichten eines Kfz-Führers. Auch die allgemeine Feststellung, die Ampel habe bereits „2 Sekunden” oder „ziemlich lange” Rotlicht gehabt, rechtfertigt nicht die Verurteilung wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes. Beobachten jedoch Polizeibeamte gezielt eine Ampel, ist das im Beginn des Rotlichts einsetzende Zählen: 21, 22, … durch den Polizeibeamten ein geeignetes Mittel zur Erfassung der Rotlichtphase...weiterlesen
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